Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind zwischen der Hanno (Schweiz) AG als Verkäuferin (nachfolgend Hanno) und den Abnehmern als Käufern/Bestellern (nachfolgend der Kunde) gegenseitig gültig und verbindlich. Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.
2. Preise und Vertragsschluss
Preisauskünfte erfolgen aufgrund der aktuell gültigen Preislisten von Hanno. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten. Die Verkaufspreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag wird erst durch die schriftliche Bestätigung von Hanno wirksam.
3. Masse und Abbildungen
Die Mass- und Textangaben sowie die Abbildungen in unseren Dokumenten/Website sind unverbindlich.
4. Sonderanfragen
Der Kunde übernimmt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der Zeichnungen, Entwürfe, Modelle oder Muster und deren Angaben, die Hanno zur Verfügung gestellt wurden. Zudem übernimmt der Käufer/Besteller die Verantwortung für die Herstellung und Lieferung der Produkte, so dass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden können. Hanno ist nicht verpflichtet, diesbezüglich eine Prüfung vorzunehmen. Angebote und Bestätigungen von Sonderteilen werden immer auf der Basis der Einschätzung von Hanno bezüglich des Herstellaufwandes abgegeben. Hanno behält sich das Recht vor, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand von Hanno nicht gelöst werden können. Alle über eine normale Beratung hinausgehenden Aufwände sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
5. Lieferfristen und Lieferverpflichtungen
Die Verpflichtung auf Lieferung besteht nur auf der Grundlage der Auftragsbestätigung von Hanno. Bei Lagerware erfolgt die Lieferung sofort, ab Lager Sissach. Bei nicht lagermässig geprüften Artikeln und Sonderanfertigungen beträgt die Lieferzeit 1-2 Monate, diese Angabe ist jedoch unverbindlich. Hanno behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Wegen Lieferverzug können fest erteilte Aufträge nur storniert werden, wenn schriftlich auf die Überschreitung der Lieferfrist hingewiesen wurde und eine Hanno angesetzte angemessene Nachfrist ungenutzt verstrichen ist. Sofern der Kunde keinen gültigen Rücktritt erklärt hat, ist er auch im Falle verspäteter Lieferungen verpflichtet, die Ware anzunehmen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Lieferungen auf Abruf sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von höherer Gewalt wie Krieg, internationale Spannungen, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Epidemien, Pandemien, Streik usw. sowie anderweitige, vom Willen und Einfluss von Hanno oder deren Lieferwerk unabhängige Ereignisse entbindet Hanno ohne Schadenersatzverpflichtung von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Lieferung. In allen anderen Fällen wird die Haftung für leichtes Verschulden (leichte und mittlere Fahrlässigkeit) ist ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird gänzlich ausgeschlossen.
6. Verpackung / Versand
Verpackungs- und Versandkosten werden zusätzlich belastet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. EURO-Paletten sind hievon ausgenommen und werden ausgetauscht. Ohne besondere Instruktion wählt Hanno die ihr am vorteilhaftesten erscheinende Verpackungs- und Versandart. Bei Transportschäden verpflichtet sich der Kunde vor Annahme der Sendung einen Befund aufnehmen zu lassen und Hanno einen allfälligen Schaden umgehend zu melden, ansonsten allfällige Sachgewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden verwirken.
7. Zahlungskonditionen
Die Zahlungen haben innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Falle nachbelastet. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 5% Verzugszins. Ist der handelsübliche Satz für Zinsen auf ungedeckte Kontokorrentkredite bei Schweizer Banken höher, kommt dieser höhere Satz zur Anwendung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von Hanno gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist Hanno berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Ware, die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonstwie mit Rechten Dritter belastet werden. Vorbehalten bleibt eine Veräusserung im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Kunden. In diesem Fall tritt der Kunde seine Kaufpreisforderung an Hanno ab.
9. Mängelrügen
Der Kunde soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die Hanno Gewähr zu leisten hat, dieser sofort Anzeige machen. Versäumt der Kunde dies, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren. Ergeben sich später solche Mängel, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen, widrigenfalls die Sache auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt und jegliche Sachgewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden verwirken.
10. Gewährleistung und Schadenersatz / Verjährung
Die Sachgewährleistung besteht nach Wahl durch Hanno entweder nach Massgabe des Haftungsumfanges des Herstellers/Lieferanten eines Produktes gegenüber Hanno oder im Ersatz der mängelbehafteten Kaufsache; Hanno behält sich zudem vor, anstelle einer Ersatzlieferung eine Gutschrift zu erteilen, sofern die Waren nicht weiterverarbeitet worden sind. Weitere Sachgewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind zudem Schäden infolge unsachgemässer Lagerung der Ware durch den Kunden, natürlicher Abnutzung der Ware, mangelhafter Verarbeitung der Ware und Missachtung von Vorschriften durch den Kunden. Die Haftung für leichtes Verschulden (leichte und mittlere Fahrlässigkeit) ist ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird gänzlich ausgeschlossen. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Mängeln verjähren in jedem Fall nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden.
11. Warenrückgabe
Waren können nur mit der vorgängigen Zustimmung von Hanno zurückgegeben werden. Sonderanfertigungen sowie nicht an Lager geführte Artikel, gekürzte Originallängen, bereits einmal montierte Ware, abgeänderte, beschädigte oder nicht original verpackte Artikel werden in keinem Fall zurückgenommen. Beim Umtausch von Waren aus dem Lagersortiment behält sich Hanno vor, für Umtriebe und Instandstellung den Betrag der Gutschrift entsprechend zu kürzen oder einen Mehrpreis zu verrechnen. Bei Retoursendungen ist die Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und allfälliger Lieferscheindaten unerlässlich. Kopien dieser Belege sind beizulegen. In jedem Fall werden bei Warenrückgaben 20% vom fakturierten Betrag für Umtriebe abgezogen.
12. Annullierung von Bestellungen
Die Annullierung von Bestellungen durch den Kunden setzt das ausdrückliche, schriftliche Einverständnis durch Hanno voraus. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Restlieferungen einer Bestellung. Hanno ist berechtigt, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn sich die finanzielle Situation des Kunden negativer als ursprünglich beurteilt, sowie auch, wenn sich diese anders präsentiert, als sie Hanno durch den Kunden oder Dritte dargestellt wurde.
13. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen diese AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonstwie unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
14. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages alle anwendbaren gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und der Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sissach.
16. Anwendbares Recht
Es kommt einzig Schweizer Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht, zur Anwendung.
Stand: Juli 2022
Hanno (Schweiz) AG, 4450 Sissach / www.hanno.ch